Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hüpfburgen, Zelte und Mietartikel
Andre’s Dienstleistungen, Inhaber Andre Kaiser, Fraunhofer Straße 8, 04178 Leipzig
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Hüpfburgen, Event- und Partyzelten, Partyboxen, Bierzeltgarnituren sowie Slush-, Popcorn- und Zuckerwattemaschinen. Art, Anzahl, Zubehör, Mietzeitraum, Veranstaltungsort, Lieferung, Auf- und Abbau, Mietpreis und Kaution ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Eine Online-Anfrage ist noch keine verbindliche Buchung. Der Vermieter übersendet den Mietvertrag zur Annahme. Der Vertrag wird verbindlich, wenn der Mieter ihn unterschreibt oder nachweisbar elektronisch annimmt und der Vermieter die Annahme anschließend bestätigt.
2. Mietumfang und Übergabe
Zum Mietumfang gehört nur das im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll bezeichnete Zubehör. Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel. Abweichungen sind unverzüglich zu dokumentieren und mitzuteilen. Ohne vorherige Zustimmung dürfen Mietgegenstände nicht weitervermietet, verändert oder an einen anderen Veranstaltungsort gebracht werden.
3. Mietpreis, Zahlung und Kaution
Mietpreis, Lieferkosten, Auf- und Abbau sowie Kaution werden im Mietvertrag gesondert ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens sieben Tage vor Mietbeginn vollständig eingegangen sein. Die Kaution wird nach vollständiger, pünktlicher und ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Nachgewiesene Kosten für fehlende Teile, Beschädigungen oder außergewöhnliche Reinigung können mit der Kaution verrechnet werden. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Stornierung durch den Mieter
Nach verbindlicher Buchungsbestätigung kann der Mieter den Mietvertrag in Textform stornieren. Als pauschalierter Ersatz für die durch die Stornierung entstehenden Aufwendungen und den Ausfall werden – bezogen auf den vereinbarten Mietpreis ohne Kaution – berechnet:
- bis 21 Kalendertage vor Mietbeginn: 20 %
- 20 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn: 40 %
- 7 bis 3 Kalendertage vor Mietbeginn: 60 %
- weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn: 80 %
- bei Nichtabholung oder Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung: 90 %
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vermietung werden angerechnet. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vorbehalten. Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5. Lieferung, Auf- und Abbau
Lieferung sowie Auf- und Abbau sind nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind. Der Mieter gewährleistet eine geeignete Zufahrt, freie Wege und eine rechtzeitig zugängliche Stellfläche. Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die durch ungeeignete Zufahrt, fehlenden Zugang oder eine nicht vorbereitete Stellfläche entstehen, können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.
6. Allgemeine Nutzungspflichten
Alle Mietgegenstände sind sorgfältig, nur bestimmungsgemäß und entsprechend den übergebenen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden. Kinder dürfen Geräte und Eventmodule nur unter geeigneter Aufsicht benutzen. Schäden, Funktionsstörungen, fehlende Teile oder Unfälle sind unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen und das Entfernen von Sicherheitseinrichtungen sind untersagt.
7. Rückgabe und Reinigung
Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sauber, trocken und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Normale vertragsgemäße Abnutzung wird nicht berechnet. Außergewöhnliche Verschmutzungen, Nässe, Lebensmittelreste, fehlende Teile oder vom Mieter zu vertretende Schäden können nach tatsächlichem und nachgewiesenem Aufwand berechnet werden.
8. Haftung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm, seinen Gästen oder sonstigen Nutzern schuldhaft verursachte Schäden. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
Gerätespezifische Mietbedingungen
9. Hüpfburgen
Der Mietumfang umfasst die gebuchte Hüpfburg einschließlich Unterlegplane, Gebläse und Erdnägel. Die Hüpfburg muss auf einer geeigneten, ebenen Fläche aufgebaut, dauerhaft ordnungsgemäß verankert und während der gesamten Nutzung durch eine geeignete volljährige Person beaufsichtigt werden. Zulässige Nutzerzahl, Körpergröße und Belastungsgrenzen sind einzuhalten. Schuhe, Speisen, Getränke, Tiere, scharfe Gegenstände, Feuer und Rauchen sind auf oder in der Hüpfburg untersagt. Bei starkem Wind, Sturm, Gewitter oder ungeeigneter Witterung ist der Betrieb sofort einzustellen.
10. Aufblasbares Event- und Discozelt 9 × 6 m
Zum Mietumfang gehören das Eventzelt, Unterlegplane, Gebläse, Abspannmaterial und Erdnägel. Das Zelt ist vollständig zu verankern. Das Gebläse muss während der Nutzung durchgehend an einer geeigneten und abgesicherten Stromversorgung betrieben werden. Offenes Feuer, Rauchen sowie nicht ausdrücklich freigegebene Heizgeräte sind im und unmittelbar am Zelt untersagt. Bei starkem Wind, Sturm, Gewitter oder anderen gefährlichen Wetterlagen ist die Nutzung sofort einzustellen.
11. Partyzelt 3 × 9 m
Zum Mietumfang gehören die im Vertrag aufgeführten Gestänge, Verbinder, Dachplane, Seitenwände, Abspannseile und Erdnägel. Bei Selbstmontage ist das Zelt vollständig nach Aufbauanleitung auf ebenem Untergrund aufzubauen und fachgerecht abzuspannen. Bei starkem Wind, Sturm oder Gewitter darf es nicht genutzt werden. Gestänge, Planen und Verbindungsteile sind trocken, sortiert und vollständig zurückzugeben.
12. JBL Partybox 710
Zum Mietumfang gehören Partybox und Stromkabel. Die Partybox ist trocken und standsicher aufzustellen und vor Regen, Feuchtigkeit, Stößen und übermäßiger Hitze zu schützen. Sie darf nicht geöffnet, verändert oder eigenmächtig repariert werden. Der Mieter verwendet eine geeignete Stromversorgung, beachtet örtliche Ruhezeiten und sorgt für eine angemessene Lautstärke sowie den Schutz des Gehörs.
13. Bierzeltgarnituren
Eine Bierzeltgarnitur besteht aus einem Tisch und zwei Bänken. Bei Buchung von zwei Garnituren umfasst der Mietumfang zwei Tische und vier Bänke. Alle Teile müssen vollständig auf ebenem, tragfähigem Untergrund aufgestellt und gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen gesichert werden. Stehen, Springen oder Klettern auf Tischen und Bänken ist untersagt. Die Garnituren sind trocken und vollständig zurückzugeben.
14. Slush-Eismaschine
Zum Mietumfang gehören Maschine, Behälter und Stromkabel. Das Gerät ist standsicher, trocken und nur an einer geeigneten Stromversorgung nach Bedienungsanleitung zu betreiben. Es dürfen ausschließlich lebensmittelechte, für Slush-Maschinen geeignete Mischungen verwendet werden. Flüssigkeitsreste sind vor der Rückgabe zu entfernen. Verbrauchsmaterialien, Sirup und Becher sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich mitgebucht wurden.
15. Popcornmaschine
Zum Mietumfang gehören Maschine, Kessel und Stromkabel. Die Maschine ist standsicher, trocken, mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen und nur unter Aufsicht zu betreiben. Kessel und Bauteile werden heiß; Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten. Es dürfen nur geeignete Zutaten verwendet werden. Verbrauchsmaterialien sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich mitgebucht wurden.
16. Zuckerwattemaschine
Zum Mietumfang gehören Maschine, Schüssel, Spinnkopf und Stromkabel. Das Gerät ist standsicher, trocken und nur unter Aufsicht zu betreiben. Lose Kleidung und Haare sind vom Spinnkopf fernzuhalten. Der Spinnkopf wird heiß und darf während des Betriebs sowie bis zur vollständigen Abkühlung nicht berührt werden. Es darf nur geeigneter Zucker verwendet werden. Verbrauchsmaterialien sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich mitgebucht wurden.
17. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag gehen diesen Bedingungen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis zum Online-Kalender
Eine über den Online-Kalender gesendete Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag und eine feste Reservierung entstehen erst durch unsere ausdrückliche persönliche Bestätigung. Die Kalenderanzeige ist eine Planungshilfe und keine Verfügbarkeitsgarantie.
